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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Dorf-gut-Hotel „Zur Warte“
Warteweg 1
37216 Witzenhausen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern sowie von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vom Land Hotel „Zur Warte“ bestätigt wird.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

1. Der Vertrag kommt durch den Zugang der unterzeichneten schriftlichen Bestätigung des Kunden, der „Buchungsbestätigung/Veranstaltungsvertrag“, für eine Veranstaltung oder einen Aufenthalt zustande. Der Kunde und Land Hotel „Zur Warte“ sind Vertragspartner.

2. Das Hotel „Zur Warte“ verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten bereitzustellen sowie die bestellten Dienstleistungen zu erbringen.

3. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räume und Flächen an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Land Hotel „Zur Warte“.

III. Hotelzimmer: Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

1. Die Zimmer werden ausschließlich zu Beherbergungszwecken zur Verfügung gestellt.

2. Der Vertragspartner haftet dem Hotel „Zur Warte“ für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotel „Zur Warte“ erhalten, verursacht werden.

3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel „Zur Warte“ Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Land Hotel „Zur Warte“ vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel „Zur Warte“ Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein, und der ausgehändigte Zimmerschlüssel beim Rezeptionspersonal zurückgegeben sein, es sei denn, es wird eine andere Zeit vereinbart. Danach kann das Hotel „Zur Warte“ den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100% des vollen Logispreises.

6. Wenn der Gast die Reservierung bis 3 Tage vor Anreise absagt oder nicht am Aufenthaltsort erscheint, ist, das Hotel, um Ausfälle zu vermeiden, nach Treu und Glauben gehalten, zu versuchen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Grundsätzlich bleibt jedoch das Recht des Hotels aus § 537 BGB bestehen, den Zimmerpreis abzgl. einer Pauschale für eingesparte Leitungen (20% bei Übernachtung/ Frühstück) in Rechnung zu stellen.

7. Wenn der Gast die Pauschalraten oder Halbpension gebucht hat und die Reservierung absagt oder nicht am Aufenthaltsort erscheint, ist das Hotel, um Ausfälle zu vermeiden, nach Treu und Glauben gehalten, zu versuchen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Grundsätzlich bleibt jedoch das Recht des Hotels aus § 537 BGB bestehen, den Zimmerpreis zu 100 % in Rechnung zu stellen.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Abrechnung

1. Das Land Hotel „Zur Warte“ verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten bereitzustellen und die vom Kunden bestellten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, dass die bestellte Veranstaltung im Land Hotel „Zur Warte“ stattfindet und er die vereinbarten Preise für die Leistungen des Land Hotel „Zur Warte“ zahlt. Dies gilt für alle von dem Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotel „Zur Warte“ oder an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen. Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung sechs Monate und erhöht sich der vom Land Hotel „Zur Warte“ für diese Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis entsprechend angemessen erhöht werden, höchsten jedoch um 10%.

4. Nimmt der Veranstalter nach vorheriger Zustimmung das Land Hotel „Zur Warte“ Änderungen der Veranstaltung, des bestellten Essens oder des Ablauf vor, so ist das Land Hotel „Zur Warte“ nicht mehr an die ursprünglich vereinbarten Preise gebunden.

5. Das Land Hotel „Zur Warte“ ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorschusszahlung bei Vertragsschluss zu fordern. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6. Rechnungen des Hotel „Zur Warte“ sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsverzug, mit auch nur einer Rechnung, berechtigt das Land Hotel „Zur Warte“ alle weiteren und zukünftigen Leistungen einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Hotel „Zur Warte“ Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen vorgenommen hat, gemäß § 286 BGB. Bei Zahlungsverzug ist das Land Hotel „Zur Warte“ berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Land Hotel „Zur Warte“ bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Land Hotel „Zur Warte“ in jedem einzelnen Fall freigestellt, auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten in den Räumlichkeiten des Land Hotel „Zur Warte“ auf Aushängen angezeigt wird. Kreditkarten werden zur Begleichung von Bankettrechnungen, Sonderveranstaltungen und Tagungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Land Hotel „Zur Warte“ akzeptiert. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel „Zur Warte“ aufrechnen oder verrechnen.

9. Das Zahlungsziel bei Rechnungen, die per Überweisung gezahlt werden, beträgt 7 Tage.

10. Nach der ersten Mahnung werden 10 € Gebühren fällig. Nach der zweiten Mahnung werden 15 € Gebühren fällig.

11. Die Pauschale beinhaltet nur eine Rechnungskorrektur, die innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt mitgeteilt werden kann. Für spätere und weitere Rechnungskorrekturen berechnen wir Gebühren.

V. Zugang zum Internet über ein WLAN-Netz

Die nachstehenden Vereinbarungen regeln dessen Nutzen im Sinne aller Beteiligten.

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLAN-Internetzuganges Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb Hotel „Zur Warte“ einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel „Zur Warte“ eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung des Hotel „Zur Warte“ und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt das Hotel „Zur Warte“keine Haftung.

3. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN-übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Inhaber des Hotel „Zur Warte“ von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des Land Hotel „Zur Warte“ auf diesen Umstand hin.

VI. Rücktritt des Geschäftskunden für Bankette, Tagungen, Seminare und Hotel- Gruppenbuchungen

1. Absagen des Veranstalters sind in schriftlicher Form vorzunehmen.

2. Falls der Kunde storniert, gilt Folgendes: Bei Stornierung bis 8 Wochen vor Ankunft werden keine Ausfallgebühren berechnet; in der siebten und achten Woche vor Veranstaltungsbeginn 40%, in der sechsten und fünften Woche 50%, in der vierten und dritten Woche 60%, ab der zweiten Woche 100% gebuchten Arrangements. Einzelne Teilnehmer können bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Grundlage ist der Veranstaltungsvertrag. Sollte der Termin vom Hotel „Zur Warte“ erneut mit einer gleichwertigen Veranstaltung verkauft werden, entfällt die Stornogebühr.

3. Die Bestimmungen des Absatz VI. sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, die das Hotel „Zur Warte“ nicht zu verantworten hat (z. B. höhere Gewalt), nicht antritt.

4. Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters nach Absatz VI. entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den das Hotel „Zur Warte“ zu vertreten hat. Bestellte Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen sind in jedem Fall in vollem Umfang zu bezahlen.

VII. Rücktritt des Privatkunden bei Veranstaltungen, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel „Zur Warte“

1. Rücktritt, Stornierung, Abbestellungen, Nichtinanspruchnahme hat der Kunde schriftlich mitzuteilen.

2. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel „Zur Warte“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel „Zur Warte“ Erfolgt die Zustimmung nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie die vereinbarten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung mit einer gleichwertigen Veranstaltung nicht möglich war. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist oder ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

3. Sofern zwischen dem Hotel „Zur Warte“ und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche dem Hotel „Zur Warte“ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel „Zur Warte“ ausübt, wenn nicht ein Fall des Rücktrittes nach Satz 2 und 3 vorliegt.

4. Das ist bei einem Rücktritt des Kunden berechtigt, aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden, den entgangenen vereinbarten Speise-, Getränke und Logisumsatz in Rechnung zu stellen wie folgt:

Bei Stornierung bis 8 Wochen vor Ankunft werden keine Ausfallgebühren berechnet; € 200,00 Bearbeitungsgebühr.

a) Rücktritt später als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des vereinbarten Preises.
b) Rücktritt später als 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Preises.
c) Rücktritt später als 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Preises.
d) Rücktritt später als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des vereinbarten Preises.
e) Rücktritt später als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des vereinbarten Preises.
f) Rücktritt am Veranstaltungstag 100% des vereinbarten Preises.

Für diese Tagesberechnung gilt der Tag des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung. Für den Fall, dass eine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien nicht vorliegt, erfolgt die Berechnung für den Speiseumsatz nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Ist zwischen den Parteien kein Menüpreis vereinbart, wird das preiswerteste 4 – Gang Menü nach den aktuellen Bankettmenüvorschlägen und eine Getränkepauschale in Höhe von € 30,00 erhoben, zuzüglich einer Abnahmeverpflichtung für die Zimmer entsprechend der geplanten und mitgeteilten Teilnehmeranzahl des Kunden. Bei Vereinbarung einer Alles inklusive Pauschale wird der aktuelle Preis der Klassik Pauschale zur Berechnung verwendet. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die infolge höherer Gewalt, die aus dem Risikobereich des Kunden stammt, entfallen. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen sind in jedem Fall immer vollständig zu bezahlen.

5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in 4 berücksichtigt. Dem Kunden steht indes der Nachweis frei, dass der Anspruch des Land Hotel „Zur Warte“ nach Ziffer VI. 2, 4 nicht oder nicht in berechneter Höhe entstanden ist bzw. eine Weitervermietung möglich war.

6. Eine Zahlungsverpflichtung des Kunden entfällt, wenn der Rücktritt des Kunden aus einem Grund erfolgt, den das Land Hotel „Zur Warte“ zu vertreten hat.

VIII. Rücktritt von Leistungen des Land Hotel „Zur Warte“

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel „Zur Warte“ in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine gemäß Ziffer III.5 und/oder Ziffer III.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vomHotel „Zur Warte“ gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel „Zur Warte“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel „Zur Warte“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls Höhere Gewalt oder andere vom Hotel „Zur Warte“ nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel „Zur Warte“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel „Zur Warte“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel „Zur Warte“ zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; o ein Verstoß gegen Ziffer I. und oder II. vorliegt. Der berechtigte Rücktritt des Hotel „Zur Warte“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

IX. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Der Veranstalter von Bankettveranstaltungen teilt dem Land Hotel „Zur Warte“ 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit.

2. Verringert sich danach die tatsächliche Zahl der Teilnehmer gegenüber der ursprünglichen Bestellung um höchstens 5 %, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei darüberhinausgehenden Reduzierungen werden folgende Anteile eines vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes der 5 % überschreitenden Ausfälle wie folgt in Rechnung gestellt:

  •  Bei Mitteilung später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
  • Bei Mitteilung am Veranstaltungstag: 100%
  • Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel „Zur Warte“ berechtigt die vereinbarten Räume zu tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die reduzierte Teilnehmerzahl angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind.
  • Im Fall einer Erhöhung wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 3. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotel „Zur Warte“ die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel „Zur Warte“ diese zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft gemäß §315 BGB in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel „Zur Warte“ trifft ein Verschulden der Verschiebung.

X. Mitbringen von Speisen, Getränken und sonstigen Gegenständen sowie deren Entsorgung

1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich das Land Hotel „Zur Warte“.

Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkgeld“ und/oder „Tellergeld“) berechnet. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Gasthaus Land Hotel „Zur Warte“ insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

XI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Gasthauses Hotel „Zur Warte“bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotel „Zur Warte“durch diese Verwendung, gehen zu Lasten des Kunden, wenn das Hotel „Zur Warte“ bzw. Angehörige dies nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten darf das Hotel „Zur Warte“ pauschal erfassen und berechnen, wenn nicht anderes vereinbart ist.

2. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung des Hotel „Zur Warte“berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und andere Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. DasHotel „Zur Warte“ kann eine Anschlussgebühr berechnen. Warte“ungenutzt, kann das Hotel „Zur Warte“ eine

3. Störungen an den durch das Hotel „Zur Warte“zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden unverzüglich beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel „Zur Warte“ diese nicht zu vertreten hat.

XII. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude, Inventar, die durch die Teilnehmer, Besucher, seine Mitarbeiter, Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Hotel „Zur Warte“ kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheit durch Versicherungen, Bürgschaft etc. verlangen.

XIII. Haftung des Hotel „Zur Warte“, Mängel, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Treten an den Leistungen des Hotel „Zur Warte“ Mängel auf bzw. wird die Leistungserbringung gestört, hat der Kunde dies nach Feststellung sofort konkret und bestimmt oder bestimmbar zu rügen, damit das Hotel „Zur Warte“ schnellst möglich Abhilfe schaffen kann bzw. vertragsgemäße Leistung herstellen und erbringen kann. Soweit eine Mangelrüge wegen der Natur der Störung bzw. aus anderen zwingenden Gründen nicht möglich ist und dem Kunden auch nachweisbar nicht zuzumuten ist, müssen Mangelrügen jedenfalls spätestens bei der Rückgabe der Räumlichkeiten gegenüber dem Hotel „Zur Warte“schriftlich erhoben werden. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schaden gering zu halten. Für Schadensersatzansprüche gilt, dass dem Kunden und dem Hotel „Zur Warte“der Nachweis eines niedrigeren bzw. höheren Schadens freisteht.

2. Die Haftung des Hotel „Zur Warte“ist im nicht leistungstypischen Bereich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und Verschulden bei Vertragsschluss.

3. Mitgebrachte Sachen jeglicher Art und auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen und Räumlichkeiten des Hotel „Zur Warte“ . Das Hotel „Zur Warte“übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Hotel zu bringen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache und Zustimmung des Hotel „Zur Warte“ Es besteht keinerlei Haftung des Hotel „Zur Warte“ für Untergang, Verlust, Beschädigung dieser Sachen oder Gegenstände! Ausnahme gilt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Hotel „Zur Warte“ begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflicht des Hotel „Zur Warte“Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Kunden.

4. Für Schadenersatzansprüche jeglicher Art gilt grundsätzlich: Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Hotel „Zur Warte“der eines höheren Schadens vorbehalten.

XIV. Gerichtsstand, Zahlungs- und Erfüllungsort

Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hotel „Zur Warte“, Gemeinde Witzenhausen Ortsteil Dohrenbach.
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. Es gilt das Deutsche Recht.

XV. Datenschutzklausel

Für das Hotel „Zur Warte“ ist der Schutz der Geschäfts- und Privatsphäre und persönlicher Daten von großer Wichtigkeit. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Anfrage, mitteilen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird auf Anforderung schriftlich mitgeteilt, ob und welche Daten von Ihnen gespeichert sind. Sollten falsche Informationen von Ihnen gespeichert sein, werden diese auf Anforderung geändert, gesperrt, gelöscht.

XVI. Verschiedenes, Schriftform, Salvatorische Klausel, Einbeziehung

1. Änderungen, Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen des Kunden sind unwirksam.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Partner können unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem Parteiwillen und wirtschaftlichen Zweck nahekommen, hilfsweise durch die Rechtsprechung, hilfsweise durch das Gesetz.

3. Bei Vertragsschluss werden diese Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages durch Beilage oder Bezugnahme im Angebot des Hotel „Zur Warte“bzw. im Vertragsschluss durch das Hotel „Zur Warte“und den Kunden bzw. durch die schriftliche Bestätigung der Reservierungsbestätigung durch den Kunden bzw. durch Aushang und Auslage an der Rezeption oder die Veröffentlichung auf der Homepage.